Gesetze und Verordnungen
Im Aktualitätendienst werden Verlinkungen zu allen neu im Bundesgesetzblatt Teil I verkündeten Vorschriften vorgehalten, bis sechs Monate seit Inkrafttreten verstrichen sind. Dort können folglich auch die Texte der den konsolidierten Gesetzen und Verordnungen zugrunde liegenden Änderungsvorschriften aufgerufen werden.
Die im Internet abrufbaren Gesetzestexte sind nicht die amtliche Fassung; diese finden Sie nur im Bundesgesetzblatt. Quelle nachstehender Links betreffend Gesetze / Verordnungen des Bundes: Bundesministerium der Justiz
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Nach Art. 82 Abs. 1 S. 1 GG werden die nach den Vorschriften des Grundgesetzes zustande gekommenen Gesetze vom Bundespräsidenten nach Gegenzeichnung ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt verkündet. Rechtsverordnungen des Bundes werden nach Art. 82 Abs. 1 S. 2 GG von derjenigen Stelle, die sie erläßt, ausgefertigt und grundsätzlich ebenfalls im Bundesgesetzblatt verkündet. Nur die Papierausgabe des Bundesgesetzblatts (Herausgeber: Bundesministerium der Justiz) enthält die amtliche Fassung eines Gesetzes oder einer Rechtsverordnung.


