Existenzgründer – MoMiG (26.06.2008)
Mit dem neuen GmbH-Recht will der Gesetzgeber Gründern und Investoren den nötigen rechtlichen Rahmen geben, damit sie ihre unternehmerischen Ideen schnell und unkompliziert umsetzen können. Das MoMiG erleichtert und beschleunigt die Gründung von GmbHs; gleichzeitig wird diese Unternehmensform dem internationalen Wettbewerb angepaßt. In Fällen der Krise und der Insolvenz werden Gläubiger besser geschützt. Die GmbH soll damit (wieder) eine moderne, schlanke Rechtsform für den Mittelstand werden.
Wenn das MoMiG - wie geplant - Oktober/November 2008 in Kraft tritt, wird es die umfassendste Reform seit Bestehen des GmbH-Gesetzes sein. Das Gesetz belässt es nicht bei punktuellen Änderungen, sondern novelliert das geltende GmbH-Recht in sich geschlossen. Folgende große Linien bestimmen die Reform: Flexibilisierung und Deregulierung auf der einen Seite, Bekämpfung der Missbrauchsgefahr auf der anderen; zugleich werden Missbräuche in der Krise und Insolvenz bekämpft.
Vorgesehen ist ein Musterprotokoll für unkomplizierte GmbH-Standardgründungen. Wird es verwendet, muss der Gesellschaftsvertrag zwar notariell beurkundet werden – bei niedrigem Stammkapital und zu sehr geringen Gebühren. Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) als neue GmbH-Variante, die ohne Mindeststammkapital auskommt, erleichtert Gründungen zusätzlich. Da diese GmbH-Variante allen kleineren Existenzgründern eine flexible und billige Möglichkeit eröffnet, kann das Mindestkapital der klassischen GmbH wie gewohnt bei 25.000 Euro bleiben. Des weiteren setzt das MoMiG den Kurs fort, die Fortführung und Sanierung von Unternehmen im Insolvenzfall zu erleichtern.
Eingestellt am 27.06.2008 von M.Klein
Trackback


Kommentar hinzufügen:
Ihre persönlichen Daten werden nicht angezeigt.