Rechtsanwalt Michael Klein

Rechtsanwalt Michael Klein
Rechtsanwalt Michael Klein ist seit Jahrzehnten ausschließlich im Familienrecht tätig, seit Errichtung der Fachanwaltschaft für Familienrecht als Fachanwalt für Familienrecht. Er ist daneben auch noch Herausgeber und Autor einer Vielzahl von wissenschaftlicher und praktischer familienrechtlicher Fachliteratur, darüber hinaus ist er Dozent in der Ausbildung und Fortbildung für Fachanwältinnen / Fachanwälte für Familienrecht sowie Vorsitzender der entsprechenden Fachausschüsse der Rechtsanwaltskammern Bamberg und Nürnberg.

Schwerpunkt der Tätigkeit im Familienrecht: Scheidungen, Unterhaltsrecht und Familienvermögensrecht (Zugewinnausgleich und Gütergemeinschaft).


Rechtsanwalt Michael Klein - focus-titel
In der sog. focus-Anwaltsliste 2004 (»150 empfohlene Experten«) finden Sie Rechtsanwalt Michael Klein neben
vier weiteren Kollegen in der Spitzengruppe (7 Punkte).
Daher gilt die Kanzlei sei langem als eine der angesehe-
nsten Anwaltskanzleien auf dem Gebiet des Familienrechts
und des Erbrechts in Deutschland.

Schwerpunkte der Tätigkeit von Rechtsanwalt Michael Klein sind das Scheidungsrecht, das Unterhaltsrecht und das Familienvermögensrecht (einschließlich des Ehegüter-
und des Ehevertragsrechts, insbesondere Zugewinnaus-
gleich und Gütergemeinschaft).


Ausschnitt aus der großes focus-Liste

Rechtsanwalt Michael Klein - focus-lupe-m-klein




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